von Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Wie bereits seit längerer Zeit angekündigt, hat der Insolvenzverwalter der bc connect GmbH, Herr Frank-Rüdiger Scheffler, damit begonnen, die an die Anleger geleisteten Auszahlungen zurückzufordern. Ob diese Rückforderung berechtigt ist, wird von dem betroffenen Anleger im Einzelfall zu prüfen sein. Der Einwand der sog. „Entreicherung“ kann häufig helfen.
Anfechtungsgrund „unentgeltliche Leistungen“
Der Insolvenzverwalter begründet die Anfechtungen der Auszahlungen damit, dass die Darlehensverträge wegen eines „besonders groben Missverhältnisses zwischen Zinsen und jeweiligem Darlehensbetrag“ sittenwidrig seien und verweist auf mehrere Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts Chemnitz. Zudem habe es sich um ein sog. Schneeballsystem gehandelt, da keine Gewinne erwirtschaftet worden seien und die vermeintlichen Darlehensansprüche vorheriger Anleger aus dem Geld neu eingeworbener Anleger gezahlt worden seien.
Nach der Insolvenzordnung muss der Insolvenzverwalter sogenannte „unentgeltliche Leistungen“ anfechten, wenn sie innerhalb von vier Jahren vor der Insolvenz erfolgt sind.
Viele ehemalige Anleger werden von diesen Rückforderungen sehr überrascht sein. Denn wer sein Geld aus ausgelaufenen Darlehen an die bc connect zurückerhalten hatte bevor die Insolvenz eingetreten war, konnte auf die Idee kommen, noch glücklich davon gekommen zu sein. Dieser Gedanke erweist sich nun leider als Irrglaube. Für diese Anleger gilt es nun zu prüfen, ob die Rückforderungen berechtigt sind.
Entreicherung könnte Anlegern helfen
Ob die Inanspruchnahme seitens des Insolvenzverwalters berechtigt ist oder nicht, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Zu beachten ist, dass der Insolvenzverwalter im Rahmen einer Anfechtung einer „unentgeltlichen Leistung“ nach § 134 InsO sowohl die sog. Unentgeltlichkeit wie auch die Gläubigerbenachteiligung zu beweisen hat. Des Weiteren kann der Rückzahlungsanspruch bei einer sog. Entreicherung entfallen. Auf diesen Einwand werden sich insbesondere die Anleger mit Erfolgsaussichten berufen können, welche die zurückgeflossenen Darlehensbeträge nebst Zinsen in neue Darlehen an die bc connect reinvestiert hatten.
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