Was kann man tun, wenn die DSL Bank keine Löschungsbewilligung erteilt?

von Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, 

In unserer Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Verkäufer oder Käufer von Immobilien an uns herantreten, weil die DSL Bank auch Monate nach Abschluss des Kaufvertrages keine Löschungsbewilligung für eine eingetragene Grundschuld erteilt. Dies ist meist darauf zurückzuführen, dass die DSL Bank bei der Datenmigration von Kunden der DSL Bank und der Postbank auf die IT-Plattform der Deutschen Bank erhebliche Schwierigkeiten hatte. Dadurch kommt es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Löschungsanträgen.

Es muss kaum näher ausgeführt werden, dass die Folgen dieser Verzögerung der Umsetzung der Kaufverträge für die Betroffenen häufig mehr als ärgerlich sind. Die Verkäufer erhalten den Kaufpreis, oder im Falle offener Darlehensverbindlichkeiten, den Restkaufpreis nicht. Die Käufer müssen aufgrund der Nichtabnahme des Darlehens Bereitstellungszinsen zahlen. Zudem kann es sein, dass sie vorerst nicht in die erworbene Immobilie gelangen, was im Falle einer bereits erfolgten Kündigung ihrer Mietwohnung besonders nachteilhaft ist.

Was kann man selbst tun?

Sofern die Bank nicht bereits von dem, den Kaufvertrag beurkundenden Notar zur Erteilung der Löschungsbewilligung aufgefordert wurde, sollten die Verkäufer die Bank von sich aus in Verzug setzen. Hierfür sollten sie die Bank vorab per Mail und sodann per Einschreiben mit einer Frist von 7-10 Tagen zur umgehenden Erteilung der Löschungsbewilligung auffordern. Zudem sollte der Bank angekündigt werden, dass nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung des Anspruchs beauftragt wird und dass die hierdurch verursachten Anwaltskosten von der Bank als Verzugsschaden zu erstatten sind. Überdies sollte angekündigt werden, dass man sich die Geltendmachung umfassender Schadensersatzansprüche gegen die Bank vorbehält.

Ein Musterschreiben stellen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Wie kann ein Rechtsanwalt helfen?

Liefert die Bank die Löschungsbewilligung innerhalb der gesetzten Frist nicht, dann gerät sie in Verzug. Die Verkäufer können sodann auf Kosten der Bank einen Anwalt beauftragen. Denn die Anwaltskosten muss die Bank als Verzugsschaden gemäß §§ 286, 280 BGB erstatten.

Der Anwalt wird die Bank zunächst außergerichtlich und schriftsätzlich auf Erteilung der Löschungsbewilligung in Anspruch nehmen. Zudem wird er den Schaden, der durch die verspätete Abwicklung des Kaufvertrages eingetreten ist, geltend machen. Dieses Schreiben legt nicht nur den Anspruch des Mandanten dar, sondern dient auch dazu, die Bank über die rechtlichen Konsequenzen ihrer Verweigerung zu informieren. Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben signalisiert der Bank, dass der Immobilieneigentümer ernsthaft die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen will. Erfolgt dann noch immer keine Reaktion, wird der Anwalt als letztes Mittel Klage erheben – auch die hiermit verbundenen weiteren Kosten der Rechtsverfolgung hat dann die Bank zu tragen.

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